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Die Bundesregierung hat neue Abgabefristen für die Steuererklärungen bis 2025 festgelegt. Für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereines gelten die Abgabefristen für Beratende Steuerpflichtige.
Besteuerungszeitraum | Nicht beratende Steuerpflichtige | Beratende Steuerpflichtige |
2021 | 31. Oktober 2022 | 31. August 2023 |
2022 | 02. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 |
2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 |
Wir möchten die Mitglieder nochmals darauf hinweisen, dass das Finanzamt für verspätete Einreichung der Steuererklärung ab 2018 für jeden angefangen Monat mindestens 25 € festsetzt. Um Ihnen eine fristgerechte Abgabe zu garantieren, bitten wir Sie, spätestens bis 15. November 2024 Ihre Unterlagen für die Steuererklärung 2023 in Ihrer Beratungsstelle abzugeben. Alle später eingereichten Steuerunterlagen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Der geschäftsführende Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins ELVE e. V. erhält laut Dienstvertrag eine Vergütung.
Die Vergütung des Vorstandes betrug im Jahr 2023 28.800 €. Weitere Nebenleistungen werden nicht gezahlt.