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Leistungen

Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung

Dies erfolgt ausschließlich bei:
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:

  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
  • sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)

sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 € bzw. 36.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:

  • „Riester-Bonus“ und “Rürup-Rente” (steuerl. Auswirkungen)
  • Kindergeld
  • Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999)
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)


Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:

  • Berechnung der Steuererstattungshöhe
  • Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht
  • Informieren über Steuervorteile


Sie haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung.

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