Leistungen
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung
Dies erfolgt ausschließlich bei:
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
- sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 € bzw. 36.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:
- „Riester-Bonus“ und “Rürup-Rente” (steuerl. Auswirkungen)
- Kindergeld
- Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999)
- Lohnsteuerermäßigung
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:
- Berechnung der Steuererstattungshöhe
- Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
- Prüfung der Steuerbescheide
- Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht
- Informieren über Steuervorteile
Sie haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung.